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Nichtförmliches Markterkundungsverfahren der Gemeinde Göhlen zur Erschließung des Bebauungsplangebietes "Schaulkamp"

28.01.2022

Nichtförmliches Markterkundungsverfahren der Gemeinde Göhlen zur Erschließung eines Bebauungsplangebietes durch Bau von Erschließungsstraßen inkl. Versorgungsanlagen im Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen

 

Durchführende Stelle:

Gemeinde Göhlen über Amt Ludwigslust-Land

Wöbbeliner Straße 5

19288 Ludwigslust

 

Kurzbeschreibung:

Die Gemeinde Göhlen beabsichtigt der Nachfrage nach Einfamilienhäusern durch Ausweisung entsprechender Wohnbauflächen innerhalb des Gemeindegebietes zu begegnen. Hierfür wurde in den vergangenen Jahren der Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Göhlen aufgestellt.

Das überplante Gelände verfügt über zwei von der Hauptstraße ausgehende, z.Z. noch unbefestigte Zufahrten, die unmittelbar an der südlichen bzw. nördlichen Grenze des Geltungsbereiches liegen.

 

Zugleich sollen auch sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen entsprechend errichtet werden.

Die Belange des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Abfallentsorgung müssen im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

Hierzu werden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens Interessenbekundungen eingeholt, um das Interesse des Marktes und ggf. alternative Entwicklungskonzepte zu ermitteln. Die geplanten Maßnahmen sollen ohne staatliche Beihilfen umgesetzt werden. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob und zu welchen Bedingungen und Konditionen ein Investor bereit ist, die oben genannten Maßnahmen zu realisieren.

Das Markterkundungsverfahren hat nicht die Vergabe eines Auftrags zum Inhalt. Deshalb sind die Teilnehmer nicht an ihre Konzepte gebunden. Auch die Gemeinde Göhlen ist nicht an die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens gebunden. Es besteht ebenfalls kein Anspruch der Teilnehmer auf eine Realisierung des Projekts oder auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens durch die Gemeinde Göhlen. Die Gemeinde Göhlen behält sich vor, einzelne Teilnehmer zu einem Gespräch und zur Vorstellung ihrer Konzepte einzuladen. Für die Beteiligung an dem vorliegenden Verfahren kann keine Vergütung und kein Ersatz von Auslagen gewährt werden.

Allgemeine Rahmenbedingungen

  1. Die Teilnehmer reichen ihre Konzepte bitte in deutscher Sprache, mit den unter Punkt 2 geforderten Angaben, in Papierform und zusätzlich in digitaler Form ein.
  2. Eignungsnachweise und Anforderungen an die Teilnehmer: Die Teilnehmer sollten möglichst fachkundig und erfahren sein und mit dem Projekt vergleichbare Referenzen vorweisen können. Daher sollten folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
  • Referenznachweis zur Erschließung von Wohngebieten
  • Referenznachweis zur Finanzierung vergleichbarer Projekte
  • Unternehmensdarstellung
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre

Auskünfte zum Markterkundungsverfahren erbitten Sie bitte ausschließlich per E-Mail unter .

 

Um Einreichung der geforderten Unterlagen bis zum 30. Juni 2022 wird gebeten.

 

 

 

Göhlen, den 25.01.2022

 

 

 

 

gez. Seyer

Bürgermeister