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Gemeinde Göhlen

Bauerndorf

 

Bürgermeister: Helmut Seyer

1. Stv. Bürgermeister: Jens Lüdke

2. Stv. Bürgermeister: Christoph Hansen

 

Unsere Gemeinde

Die Gemeinde Göhlen in der „Griesen Gegend“ umfasst eine Fläche von ca. 1.383 ha, darunter ausgedehnte Kiefernwälder, saftige Weiden und im Sommer wogende Getreidefelder. Hier leben etwa 325 Einwohner.

Der Ort ist durch zahlreiche geschichtliche Funde bekannt geworden. Reste von über 500 Rennöfen, Eisenschlacke und der Arbeitsplatz eines Schmiedes belegen einen der größten Eisenverhüttungsplätze Norddeutschlands. Neben der alten Siedlungsgeschichte ist ein Ort „Goilna“ 1450 das erste Mal urkundlich erwähnt worden. Heute ist Göhlen ein modernes, auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Dorf.

Die größten Arbeitgeber sind die „Agrarprodukte e. G.“ mit ca. 30 und die „Industrie- und Werksmontagen“ mit ca. 50 Arbeitsplätzen. Das Zentrum des geselligen Lebens ist der Festplatz mit dem Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus. Diverse Dorffeste, Brauchtumsfeuer, Grillmöglichkeit und die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses auch für private Zwecke sorgen für Leben auf dem Platz.

Die Freiwillige Feuerwehr begeht im Jahr 2019 ihr 90-jähriges Gründungsjubiläum. Neben ihren eigentlichen Aufgaben der Brandvorbeugung und Brandbekämpfung organisieren die Kameraden immer häufiger kulturelle Veranstaltungen für die Einwohner, wie Osterfeuer, Laternenumzüge und Preisskat.

Eine sehr gute Entwicklung hat der Jugendklub genommen. Zu den Höhepunkten zählen Ferienwochenenden an der Ostsee, Fahrten in die Salztherme Lüneburg oder in die Eishalle Adendorf. So wie der von den Jugendlichen gepflanzte und gepflegte Baum des Jahres 2000, die Birke, soll auch die Jugend zum Dorfbild gehören.

Als Dienstleistung für die Einwohner, insbesondere aber für die Mieter der gemeindeeigenen Wohnungen, bietet die Gemeinde kostengünstig zwei eigens dafür eingerichtete Gästewohnungen an.

Göhlen hat kein eigenes Kirchgebäude, sondern gehört zur Ev. Luth. Kirchgemeinde Leussow. Dennoch finden regelmäßig Gottesdienste und Bibelwochen in der Begegnungsstätte statt.

Die Ortsgruppe der Volkssolidarität organisiert regelmäßig gesellige Nachmittage, Bastelnachmittage, Ausflüge und andere Freizeitaktivitäten für ihre Mitglieder und hilft gern bei der Ausrichtung aller gemeindlichen Veranstaltungen.

Seit 1997 gibt es in Göhlen den Fahrradclub. Zu den monatlichen Touren treffen sich stets 20 bis 25 Radler verschiedenen Alters, um gemeinsam den Kontakt zu Land und Leuten zu pflegen.

Im Dezember 1999 gründete sich der Dorf- und Heimatverein Göhlen, dessen Ziel es ist, das traditionelle Brauchtum im Interesse einer familiengebundenen Freizeitgestaltung zu fördern. Spieleabende, Wanderungen und Heimatnachmittage sind regelmäßige Bestandteile des Dorflebens.

Ein besonderer Höhepunkt in der Geschichte der Gemeinde waren die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2005. Ausstellung, historische Modenschau, Festumzug und vieles mehr zeigten, dass ländliche Kultur und Tradition nicht verlorengegangen sind und im Leben eines modernen Dorfes ihren Platz behauptet haben. Sichtbares Zeichen des Jubiläumsjahres ist der Nachbau eines Rennofens. In diesem wurde am 18. August 2005 aus Raseneisenstein, Holz und Torf Eisen geschmolzen, genau wie die Germanen dies im 4. und 5. Jahrhundert in Göhlen taten.

 

Leussow mit Ortsteil Kavelmoor

Die Fusion der Gemeinden Göhlen und Leussow ist mit dem Stichtag 26. Mai 2019 wirksam geworden.

Leussow ist jetzt Ortsteil der Gemeinde Göhlen. Mit dem Ortsteil Kavelmoor liegt Leussow in der Griesen Gegend und umfasst ein Territorium von 1993 ha mit derzeit 242 Einwohnern und wird dem Gebiet südwestliches Vorland der Seenplatte zugeordnet.

Der Ort wurde erstmalig 1291 als „Lysu“ urkundlich erwähnt. Dieser Name stammt aus dem Slawischen und bedeutet „kahler Ort“. Der Ortsteil Kavelmoor wurde 1833 als Büdnersiedlung erstmalig erwähnt. Auf Grund der vorherrschenden klimatischen Verhältnisse und minderwertigen Bodenwerte war es eher ein Kampf zwischen Mensch und Natur, in dieser Gegend sesshaft zu werden. Umso erstaunlicher ist es, das in den vergangenen 700 Jahren aus Leussow ein wohnenswerter Ort geworden ist.

Trotz der verhältnismäßigen geringen Anzahl von Einwohnern findet ein vielseitiges kulturelles Leben in der Gemeinde statt. Davon zeugen zu Jahresjubiläen durchgeführte Dorffeste und die alljährlichen Straßenfeste. Nach mehrjähriger Pause hat sich auch der Schützenverein wieder etabliert, dessen Feste in der Vergangenheit immer jährliche Höhepunkte darstellten. Verschiedene Frauengruppen unterschiedlichen Alters nutzen einmal wöchentlich die Sporträumlichkeiten der Gemeinde, um sich körperlich zu betätigen.  Die Freiwillige Feuerwehr, mit dazugehöriger Jugendgruppe, hat ebenfalls großen Anteil am kulturellen Leben in der Gemeinde. Sie führt über das ganze Jahr verschiedene Veranstaltungen, wie Osterfeuer, Lampionumzüge im Herbst, Weihnachtsbaumverbrennen, Preisskat und Würfelnachmittage durch, welche immer von den Bewohnern gern besucht werden. Zahlreiche Pokale, nicht nur aus Leistungsvergleichen der näheren Umgebung, zeugen vom guten Ausbildungsstand der Wehr. Im Rahmen der Dorferneuerung wurde das Gebäude der „Alten Schule" zum Dorfgemeinschaftshaus ausgebaut. Die Räumlichkeiten werden regelmäßig durch verschiedene Vereine, aber auch für Privatfeste genutzt. Auch die Volkssolidarität macht davon mehrmals im Jahr Gebrauch.

Ein Raum (Kaminzimmer) in diesem Gebäude, welches sich gegenüber der Leussower Kirche befindet, wurde einige Jahre als Standesamt genutzt. Die Kirche, mit dazugehörigen Kirchgarten und Pfarrhaus, ist immer wieder Anziehungspunkt für Besucher.

Mit Hilfe von EU-Fördermitteln wurde in den letzten Jahren die ,,Dörchforthsbeck" renaturiert. Dadurch gelang es, bereits nicht mehr vorhandene Tier- und Pflanzenarten wieder anzusiedeln.

Da in diese Baumaßnahme auch die ehemalige Badeanstalt einbezogen wurde, entstand dort ein Ort, welcher nicht nur von Bewohnern der Gemeinde zur Erholung und Entspannung genutzt wird. Da auch die Gemeinde selbst sehr viel Einsatz in diese Maßnahme investierte, wurde sie im Rahmen des Landeswettbewerbes „Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft“ im Jahre 2004 mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.

Dadurch, dass in Leussow immer noch eine funktionierende Infrastruktur herrscht, so gibt es die Landbäckerei F. Giere und noch andere Gewerbetreibende, das Dorf mit dazugehörigen Ortsteil Kavelmoor aber nie seinen dörflichen Charakter verlor, zählt er nach Meinung seiner Bewohner mit zu den schönsten und wohnenswertesten im Landkreis.

 

 

 

 

 

Hauptstr. 41
19288 Göhlen

(038751) 338272 privat

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-goehlen.de

Öffnungszeiten:
Sprechzeiten: Freitags 17.00 - 17.30 Uhr


Fotoalben



Aktuelle Meldungen

Abgabeort und Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

(22.02.2024)

Wahlvorschläge sind spätestens am 26. März 2024 (75. Tag vor der Wahl) bis spätestens 16:00 Uhr beim Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzureichen:
Amt Ludwigslust-Land, Der Gemeindewahlleiter, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust

Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist (26. März 2024) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
 

Wie kann ich Gemeindevertreter werden?

(14.02.2024)

Obwohl die Wahlbekanntmachung und der Aufruf, Wahlhelfer zu werden, ganze zwei Seiten unserer letzten Ausgabe füllte, ist mancher Mitbürger überrascht, wenn man von der diesjährigen Wahl spricht. Dabei geht es doch um unsere örtlichen Kommunalpolitiker in der Gemeinde und im Landkreis. Gegenüber anderen Wahlen kennt man bei Kommunalwahlen zumindest in der eigenen Gemeinde noch die  Kandidaten. Beim Kreis wird es schon etwas schwieriger. Da kennt man meist nur noch die Spitzenkandidaten und die in der Regel auch nur aus den Medien. 
Aber kommen wir einmal zu den Gemeindevertreterwahlen. Wer in seiner Gemeinde antreten möchte und noch keine Erfahrungen hat, sollte wissen, dass er sich bis zum 26. März bewerben muss. Dazu reicht es nicht, irgendjemandem seine Kandidatur mitzuteilen. Bevor man auf einen Stimmzettel kommt, steht eine Menge Bürokratie. Das könnte für manchen potenziellen Kandidaten schon abschreckend sein.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zu kandidieren. Entweder man tritt als Einzelbewerber an oder über eine Partei bzw. eine Wählergemeinschaft. 
Da in unseren Orten Parteien kaum eine Rolle spielen, bilden sich hier Wählergruppen. Besonders in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen treten häufig mehrere Gruppen an. Über eine Wählergruppe zu kandidieren hat einen Vorteil, wenn ein gewählter Gemeindevertreter sein Mandat etwa wegen Krankheit niederlegen muss. Bei einem Einzelbewerber bleibt sein Platz in der Gemeindevertretung dann unbesetzt. Bei einer Wählergruppe kann in einer solchen Situation der nicht gewählte Kandidat der Gruppe mit der höchsten Stimmenzahl nachrücken. Deshalb ist eine Wählergruppe gut beraten, möglichst viele Kandidaten aufzustellen. 
Wer sich zu Fragen rund um die Wahl genauer informieren möchte, der findet auf der Internetseite des Amtes www.amt-ludwigslust-land.de unter dem Punkt „Wahlen“ sowohl die Rechtsgrundlagen als auch nötige Formulare.
Die letzte Kommunalwahl 2019 hatte für uns Leussower einige Besonderheiten, da am Wahltag der Zusammenschluss mit Göhlen wirksam wurde. Um die Leussower Interessen in der neuen Gemeinde zu vertreten, hatte sich eine Wählergruppe gebildet. Das war eigentlich auch in der Vergangenheit nicht anders. Allerdings gab es 2019 einen grundlegenden Unterschied. Die Wählergruppe löste sich nach der Wahl nicht wie früher wieder auf, sondern machte sich zum Motor der Entwicklung im Dorf. So wurden unter anderem Bäume auf dem Friedhof gefällt und ein Spielplatz errichtet. Die jährliche Müllsammelaktion rund ums Dorf wurde zur guten Tradition und wird am 23. März nun schon zum dritten Mal stattfinden. Auch die Fusionsfete und ein Flohmarkt wurden organisiert. Nicht zuletzt das Boßeln, das Familie Meier aus ihrer alten Heimat mitbrachte, hat beim ersten Versuch auch hier für viel Spaß gesorgt. 
Und jetzt, wo es um die Wahlvorbereitung geht, gab es Ende Januar bereits die erste Zusammenkunft. Am 23. Februar wird sich die Wählergruppe neu konstituieren und die Aufstellung ihrer Kandidaten vorbereiten. In der Zwischenzeit wird es mehrere Gespräche mit aktiven Bürgern geben. Dabei hat man nicht nur die künftigen Gemeindevertreter im Blick, sondern auch mögliche sachkundige Einwohner. Letztere werden zwar noch nicht am 9. Juni gewählt; sie werden erst durch die neue Gemeindevertretung berufen, wenn die Ausschüsse gebildet worden sind. 
Sie haben Interesse? Doch es hat noch niemand mit Ihnen gesprochen. Dann wenden Sie doch einfach an den Bürgermeister oder einen anderen aktuellen Gemeindevertreter. Das gilt natürlich nicht nur für Leussow!  

Straßenreinigungspflicht – wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss zahlen

(21.09.2023)

Noch tragen die Bäume grüne Blätter, doch es wird nicht mehr lange dauern und die ersten Blätter werden fallen und bedecken den Boden. Hier besteht die Gefahr auf Fußwegen und Fahrbahnen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wer für die Straßenreinigung zuständig ist. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben alle Gemeinden im Amtsbereich Ludwigslust-Land davon Gebrauch gemacht, die Reinigungspflicht durch Satzung auf die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigte zu übertragen.
Daher möchte ich Sie an die Pflicht zur Reinigung der Straßen und Gehwege erinnern. 
Vor allem im Herbst, aber auch in allen anderen Jahreszeiten, gilt in allen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land die allgemeine Straßenreinigungspflicht, um die Sauberkeit und Sicherheit der Verkehrswege zu gewährleisten.
Die Straßenreinigungssatzungen sind auf der Homepage vom Amt Ludwigslust-Land unter „Verwaltung -> Satzungen“ für jede Gemeinde einsehbar. 
Nach den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung müssen die an ein Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege, Baum- und Parkstreifen sowie zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers durch die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte gesäubert werden. Es macht keinen Unterschied, ob das Grundstück bebaut ist, oder ob sich darauf vielleicht nur eine Wiese befindet.
Im Herbst muss auch an den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern gedacht werden. Vermehrt sind in den Gemeinden Überhänge auf öffentlichen Flächen zu verzeichnen, weil Hecken und Bäume nicht ausreichend zurückgeschnitten wurden. Hiermit wird eindringlich um regelmäßigen Rückschnitt   jener Pflanzen, die an öffentliche Flächen grenzen, gebeten. Spätestens nach dem Ende der Brut- und Setzzeit am 01. Oktober müsse Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Insbesondere Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Hecken, Sträucher und Bäume sollten nicht über privates Gelände hinauswachsen. 
Im Winter liegen zwar oft keine Blätter mehr auf den öffentlichen Wegen, dann lauert aber die nächste Gefahr. Auch hier sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher oder andere Wohnberechtigte verpflichtet die Schnee- und Glättebeseitigung durchzuführen. Diese Regelungen sind ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt, bis wann die Schnee- und Glättebeseitigung zu erfolgen hat.
Wer der Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hausbesitzer können ihren Haftpflichtversicherungsschutz verlieren, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, nehmen die Krankenversicherer die Grundstückseigentümer in Regress. Darüber hinaus können die geschädigten Personen Schadensersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass eine Laub- und Grünschnittentsorgung auf anderen Grundstücken wie z. B. im Wald, Acker etc. nicht zulässig ist. Hier gibt es die bekannten Annahmestellen, diese sind dem Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu entnehmen. Wir alle möchten in sauberen und ordentlichen Dörfern wohnen.

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Amtsfeuerwehrtag 2023 am 03. Juni in Sülte

(23.06.2023)

Bei bestem Wetter fand dieser Amtsfeuerwehrtag großen Anklang bei den Feuerwehren und bei den überaus zahlreichen Besuchern, die spannende Wettkämpfe bei Jung und Alt verfolgen konnten.
Alle Feuerwehren aus dem Amt Ludwigslust-Land waren vor Ort, und das mit 170 aktiven Kameraden (darunter auch eine Frauengruppe), 134 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und ihren 21 Betreuern, sowie 113 Mitglieder der Kinderfeuerwehr mit ihren 24 Betreuern. Für den Ablauf der Wettbewerbe sorgten bis zu 50 Wertungsrichter aus den Ämtern Stralendorf, Neustadt Glewe, Hagenow-Land, den Feuerwehren Kummer und Hohewisch, sowie aus dem eigenen Amtsbereich und bei den Wettbewerben der Kinderfeuerwehr auch zwei Kameradinnen aus der FF Sülte. Das seit vielen Jahren zum ersten Mal wieder ausgetragene Schnelligkeitskuppeln (Kuppelcup), wurde von „Wehrführern a. D“ aus Nachbarfeuerwehren handgestoppt  begleitet. 
Um das Drumherum an diesem Tag ab 5.30 Uhr, wie z. B. die Frühstücksvorbereitung, Parkplatzbetreuung/ Einweisung, Versorgung mit Getränken/Kuchen/Eis/Bratwurst/Grillsteak sowie der Beschallung, Hüpfburgbetreuung und das Festhalten des Tages in Bildern, kümmerten sich bis zu 30 Helfer aus den Reihen der Feuerwehr, deren Partner und Bürger aus unserem Dorf. Bis zu fast 20 Hobbybäckern aus dem Dorf rundeten mit ihrem Kuchen das Angebot ab. Durch die aktiven Einsatzkräfte wurden die letzten Pavillons an den Stationen gestellt.
Den Amtsfeuerwehrtag eröffnete in seiner Begrüßungsansprache der Amtswehrführer Kamerad Gerd Lienau. Ihm folgten Grußworte des 2. stellv. Verbandsvorsitzenden des KFV LUP Kamerad E. Bill, des Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer und des Bürgermeisters Roland Peters.
Der Amtsjugendwart Kamerad Andreas Boldt machte nach seiner Begrüßung Angaben zu den Abläufen an den Stationen der Erwachsenen, Jugend und Kinder, sowie der 3. stellv. Verbandsvorsitzende des KFV LUP Kamerad Stefan Geier dieses zu dem Ablauf im Löschangriff nass.
Der  Amtsfeuerwehrtag konnte beginnen und nahm seinen Lauf. Die Wasserversorgung für den Löschangriff nass auf der Freifläche neben dem Sportplatz gestaltete sich im Wettkampfverlauf als zeitlich nicht stabil. Auf Anregung und mit Unterstützung von Kameraden der Feuerwehren vor Ort, wurde eine TS gesetzt, so dass diese für eine druckgeführte Versorgung sorgte. Um auch die Füllmenge im Wasserfass stabil zu halten, wurden mehrere Fahrzeugbeladungen mit Wasser zusätzlich nachgefüllt. Tolle Zusammenarbeit unter den Feuerwehren. Das Team für die Wasserversorgung vor Ort, wo auch einige Ehrenmitglieder zum Einsatz kamen, konnte mit dieser Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf und zum guten Gelingen der „Königsdisziplin“ Löschangriff nass beitragen.
Die Wettbewerbstationen der Erwachsenen, der JFw und Kinderfeuerwehr befanden sich auf dem Sportplatz und die Anmeldung und Wertungsstation im Sporthaus.
Für die Essensversorgung der teilnehmenden Starter sorgte das Landgasthaus „Zur Tenne“ aus Sukow und mehrere Hüpfburgen für Spaß anderer Art nach den Wettbewerben für die Kinder.
Der eine oder anderen „Wackler“ an der einen oder anderen Stelle über den Tag verteilt war sicher auch dabei.
Nach der Siegerehrung gegen 14.45 Uhr und dem Rückbau der Wettbewerbsstationen, Zelte etc. sowie den Aufräumungsarbeiten und dem einem und anderen Kaltgetränk im Anschluss, ging ein langer arbeitsreicher aber toller Tag zu Ende. 
Allen die daran mitgewirkt haben, davor, dabei, danach und somit dazu beigetragen haben ein guter Gastgeber für die Feuerwehren aus unserem Amtsbereich und den Gästen gewesen zu sein, ein herzlicher Dank. Ebenfalls an alle Teilnehmer an den Wettbewerben, den Wertungsrichtern vor Ort und den Verantwortlichen für die Auswertung, sowie den Mitarbeitern aus dem Amt Ludwigslust-Land. Dank dafür, dass Ihr mit eurem Einsatz und Engagement dazu beigetragen habt, diesen Amtsfeuerwehrtag erfolgreich zu gestallten. Für die Unterstützung durch die Agp Lübesse, dem Hoorter Brunnenbau, den Gemeindearbeitern der Gemeinde Sülstorf, Uelitz und Lübesse in der Vorbereitung gilt ebenfalls unser Dank. Bis zum nächsten Amtsfeuerwehrtag 2024 an einem anderen Ort, bei einer anderen Feuerwehr.

[Auswertung ]

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Amtszüge unterstützen bei der Waldbrandbekämpfung

(23.06.2023)

Zwei Einsatzzüge aus Feuerwehren unseres Amtsbereiches unterstützten bei der Bewältigung der Großschadenslage in Lübtheen
Den Anfang machte am 13. Juni der Amtszug Süd mit den Feuerwehren Alt Krenzlin, Lüblow, Warlow und Bresegard bei Eldena unter Leitung des 1. stellv. Amtswehrführers Marko Quilitz.
Am 14. Juni folgte dann der Amtszug Nord mit dem Fahrzeug der Amtswehrführung und den Feuerwehren Lübesse, Fahrbinde und Boldela unter Leitung von Amtswehrführer Gerhard Lienau.  Weitere Wehren aus dem Amtsbereich waren ebenfalls individuell eingebunden, so beispielsweise die Feuerwehr Göhlen zum Betrieb der Löschbrunnen in Lübtheen und der Drohnentrupp der Feuerwehr Uelitz.
Für ggfs. erforderliche weitere Einsätze der Amtszüge in den nächsten Wochen stehen auch die übrigen Wehren im Amtsgebiet bei Bedarf zur Verfügung.

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Weihnachtsmarkt 2022 in Berlin

(18.01.2023)

Nach der Coronazeit sind wir im Dezember 2022 wieder nach Berlin zum Weihnachtsmarkt gefahren. Unser Amtsjugendpfleger Marko überprüfte noch einmal die verbliebenen Finanzen und mit 10 € waren die Jugendlichen dabei. Der Warlower und Göhlener Jugendclub sind gemeinsam mit dem Zug nach Berlin gefahren, um die jährliche Tradition fortzusetzen. Nach dem obligatorischen Gruppenbild teilten wir uns in kleine Gruppen auf und erkundeten die einzelnen Weihnachtsmärkte rund um den Alexanderplatz. Da das Wetter angenehm war, waren die Jugendlichen schnell unterwegs. Natürlich gehörten eine Currywurst, heißer Punsch oder Schokolade sowie kandierte Nüsse zu den Köstlichkeiten eines jeden. Aber auch das Riesenrad fand großen Anklang, besonders zum Abend bei lichtüberfluteten Straßen und Märkten. Mit vielen neuen Eindrücken und vollen Taschen waren wir wieder gegen 19:30 Uhr in Ludwigslust. 
Ein schöner Tag ging viel zu schnell vorbei. 
Wir danken Marko für die Organisation und dem Amt Ludwigslust-Land für die finanzielle Unterstützung. 
Wir wollen hoffen, dass das Jahr 2023 auch so schön wird und wir übers Jahr wieder schöne Fahrten unternehmen können

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Auf der Suche nach Calluna vulgaris

(21.09.2022)

Zu den schönen Seiten des Spätsommers und des beginnenden Herbstes gehört wohl unbestritten die Heideblüte. Wir finden vielerorts auch in unserer Gegend an Wegrändern im Wald oder zwischen lichten Kiefernbeständen Flecken der immergrünen Besenheide, die auch Heidekraut genannt wird. Ihr botanischer Name lautet Calluna vulgaris.
Das Heidekraut war im Jahr 2019 sogar die Blume des Jahres. Es ist die typische Art für eine Landschaftsform, von der ihr Name abgeleitet wurde. In Heidelandschaften ist Calluna vulgaris die dominierende Pflanze. Es sei denn Bäume und Sträucher breiten sich aus; dann kann das Heidekraut zurückgedrängt werden. Um das zu verhindern, werden in Heiden konkurrierende Arten entfernt.
Man muss, um die Heideblüte zu erleben, nicht so weite Wege wie zur Lüneburger Heide zurücklegen. 
Die Einwohner rund um das Gelände des ehemaligen Schießplatzes Lübtheen haben rund 1400 ha offener Binnenwanderdünen und Heideflächen vor der Tür. 
Diese seit den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts zunächst von der Wehrmacht, später von der Sowjetarmee und NVA sowie zuletzt bis 2013 von der Bundeswehr militärisch genutzte Fläche umfasst rund 6.600 ha. 
Nach dem Abzug der Bundeswehr gab es zunächst eine mehr oder weniger rechtsfreie Zeit, in der um Zuständigkeiten gestritten wurde. Wegen der Munitionsbelastung in Teilen des Gebiets stehen die Schilder mit dem Hinweis auf ein Betretungsverbot bis heute. Jedoch sind inzwischen einige Wege auf dem Gelände freigegeben worden. Eine Ringstraße, die überwiegend eine Schotterpiste ist, führt um den gesamten ehemaligen Schießplatz. 
Heute gibt es eine gute Beschilderung und zahlreiche Informationstafeln auf allen freigegebenen Strecken. Leider fehlten bereits kurz nach der Eröffnung einige Schilder, die offensichtlich nicht etwa beim Anbringen vergessen wurden. Bei meiner ersten Umrundung des Platzes, noch in der rechtsfreien Zeit, hatte ich diese Orientierungshilfen sehr vermisst. 
Übrigens sind die freigegebenen Wege nicht für Kraftfahrzeuge zugelassen, sondern ausschließlich für Radfahrer und Wanderer. 
Für Letztere gibt es drei Empfehlungen, die jeweils auch Heideflächen beinhalten.
Der Heideweg: Ausgangspunkt ist der Parkplatz am Waldbad Probst Jesar. Er führt zunächst in Richtung des ehemaligen Dorfes Quast und ist 8 km lang.
Der Quaster Rundweg: Vom Parkplatz in Alt Jabel nach Quast und zurück über Hohenwoos und ein Stück des Rundwegs wieder nach Alt Jabel. Die 6,5 km können auch von Hohenwoos aus begonnen werden.
Der Dünenweg: Ausgangspunkt ist der Parkplatz in Ramm. Ziel ist das „Teehaus“ auf einem Aussichtpunkt bei den Binnendünen. Hin und zurück etwa 7,5 km.
Zugänge zum Rundweg in unserem Amtsbereich befinden sich in den Orten Loosen, Leussow und Kavelmoor. 
Für Radfahrer ist der Zugang kurz hinter dem Ortsausgang von Kavelmoor rechts in Richtung Dömitz zu empfehlen. Wer dort vom Auto auf das Fahrrad wechselt und nicht ganz so gut trainiert ist, sollte sich nicht gleich entmutigen lassen, bevor er überhaupt am Rundweg angekommen ist. Das ist dann auch schon die größte Steigung auf der Tour, egal welche Richtung man oben einschlägt. Ein weiterer Trost: auf dem Rückweg geht es dort bergab. Und zwischendurch gibt es  viele Möglichkeiten, sich wie in der Lüneburger Heide zu fühlen. 
Für den Anfang würde ich empfehlen, auf der Ringstraße die Richtung vom Anstieg beizubehalten, bis der Hinweis kommt: „Teehaus 1km“. Dort wird der Rundweg nach links verlassen. Der ausgewiesene Kilometer führt durch den Wald bis zu einer kleinen Anhöhe, auf der das sogenannte „Teehaus“ steht. Von dort hat man einen herrlichen Ausblick auf Binnenwanderdünen und ausgedehnte Heideflächen. Leider weisen auch die Dünen immer wieder Spuren von Vandalismus auf. Sie werden offensichtlich gern für Motorcross missbraucht.
Bei guter Kondition kann man auch den ganzen Rundweg von knapp 40 km absolvieren. Und wer im Hochsommer statt Heidekraut eher kühles Nass sucht, der kann sogar zwischen dem Waldbad Probst Jesar und dem Waldbad Alt Jabel auswählen. 
Egal wofür man sich entscheidet, sollte man aber immer die Verhaltensregeln, die auf allen Infotafeln stehen, beachten.

Foto zu Meldung: Auf der Suche nach Calluna vulgaris

Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

(07.07.2022)

Das Bundesministerium der Finanzen informiert:

 

BMF und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter  Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Grundsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das Bundesministerium der Finanzen hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.

 

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

(Text Bundesministerium für Finanzen)

 

 

Nichtförmliches Markterkundungsverfahren der Gemeinde Göhlen zur Erschließung des Bebauungsplangebietes "Schaulkamp"

(28.01.2022)

Nichtförmliches Markterkundungsverfahren der Gemeinde Göhlen zur Erschließung eines Bebauungsplangebietes durch Bau von Erschließungsstraßen inkl. Versorgungsanlagen im Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen

 

Durchführende Stelle:

Gemeinde Göhlen über Amt Ludwigslust-Land

Wöbbeliner Straße 5

19288 Ludwigslust

 

Kurzbeschreibung:

Die Gemeinde Göhlen beabsichtigt der Nachfrage nach Einfamilienhäusern durch Ausweisung entsprechender Wohnbauflächen innerhalb des Gemeindegebietes zu begegnen. Hierfür wurde in den vergangenen Jahren der Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Göhlen aufgestellt.

Das überplante Gelände verfügt über zwei von der Hauptstraße ausgehende, z.Z. noch unbefestigte Zufahrten, die unmittelbar an der südlichen bzw. nördlichen Grenze des Geltungsbereiches liegen.

 

Zugleich sollen auch sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen entsprechend errichtet werden.

Die Belange des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Abfallentsorgung müssen im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

Hierzu werden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens Interessenbekundungen eingeholt, um das Interesse des Marktes und ggf. alternative Entwicklungskonzepte zu ermitteln. Die geplanten Maßnahmen sollen ohne staatliche Beihilfen umgesetzt werden. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob und zu welchen Bedingungen und Konditionen ein Investor bereit ist, die oben genannten Maßnahmen zu realisieren.

Das Markterkundungsverfahren hat nicht die Vergabe eines Auftrags zum Inhalt. Deshalb sind die Teilnehmer nicht an ihre Konzepte gebunden. Auch die Gemeinde Göhlen ist nicht an die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens gebunden. Es besteht ebenfalls kein Anspruch der Teilnehmer auf eine Realisierung des Projekts oder auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens durch die Gemeinde Göhlen. Die Gemeinde Göhlen behält sich vor, einzelne Teilnehmer zu einem Gespräch und zur Vorstellung ihrer Konzepte einzuladen. Für die Beteiligung an dem vorliegenden Verfahren kann keine Vergütung und kein Ersatz von Auslagen gewährt werden.

Allgemeine Rahmenbedingungen

  1. Die Teilnehmer reichen ihre Konzepte bitte in deutscher Sprache, mit den unter Punkt 2 geforderten Angaben, in Papierform und zusätzlich in digitaler Form ein.
  2. Eignungsnachweise und Anforderungen an die Teilnehmer: Die Teilnehmer sollten möglichst fachkundig und erfahren sein und mit dem Projekt vergleichbare Referenzen vorweisen können. Daher sollten folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
  • Referenznachweis zur Erschließung von Wohngebieten
  • Referenznachweis zur Finanzierung vergleichbarer Projekte
  • Unternehmensdarstellung
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre

Auskünfte zum Markterkundungsverfahren erbitten Sie bitte ausschließlich per E-Mail unter .

 

Um Einreichung der geforderten Unterlagen bis zum 30. Juni 2022 wird gebeten.

 

 

 

Göhlen, den 25.01.2022

 

 

 

 

gez. Seyer

Bürgermeister

Hinweise zum Widerspruchsrecht

(19.01.2022)

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

A)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk 
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E)     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Sie können die Erklärung nutzen und uns diese zukommen lassen.
Ihre Meldebehörde

[Formular Widerspruch]

Umzugsarbeiten als Vorboten für den Eisenbahntunnelbau in Ludwigslust

(21.07.2021)

Unmittelbar vor dem Beginn der Abrissarbeiten als Teil der Baufreimachung für den Tunnelbau in Ludwigslust, sind umfangreiche Umzugsarbeiten und Materialverlagerungen aus den Nebengebäuden des Amtshofes am Standort Wöbbeliner Straße 5 durchgeführt worden. 
Das Amt verliert für die nächsten Jahre etwa 2/3 seines Grundstücks. Damit ist auch eine zumindest für die Bauphase verbundene Verlagerung der bisher auf der Hofseite des Amtsgebäudes belegenen 30 Parkplätze verbunden. Die DB Netz AG hat als Ersatz eine Parkfläche im Zuge der Paschenstraße in Ludwigslust für das Amt angemietet. Sollten also die straßenseitig vor dem Amtsgebäude vorhandenen Parkplätze vorübergehend alle belegt sein, werden die Besucher, Gäste und auch Beschäftigte daher gebeten, auf die Stellplätze in der Paschenstraße (unmittelbar an der Straße vor TH-Heizungsbau Hinrichs) auszuweichen.
Die ursprünglich vorgesehene Unterbringung des Fahrzeugs der Amtswehrführung, ein ELW 1, wird nun statt in einer Garage auf dem Amtshof, in der ehemaligen Garage der FF-Wöbbelin untergestellt. Hinzu kommen die der Amtswehrführung für Wettkampfzwecke zugeordneten Ausrüstungsgegenstände, außer den vier Löschwasserbehältern, die sich in Göhlen, Leussow, Rastow und Sülstorf befinden. 
Ein besonderer Dank an die Gemeinde Wöbbelin, die die Möglichkeit der Unterbringung des Fahrzeugs und der Ausrüstungsgegenstände eröffnet hat.
Nach Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Gas durch Fa. TH Torsten Hinrichs Heizungsbau GmbH & Co. KG aus Ludwigslust im Jahre 2020 können nun durch weitere Umbauarbeiten im Keller des Amtsgebäudes zwei Räume, die vorher als Heizöllagerraum bzw. als Sanitärraum dienten, für Archivzwecke genutzt werden. Die Umbauarbeiten sind in Regie unserer Bauverwaltung durch Firmen aus der Region ausgeführt worden: Fa. Demontage Management GmbH aus Grabow, Baubetrieb Schmekel aus Ludwigslust und der Fa. Elektroanlagen Peter Bachmann GmbH & Co. KG aus Rastow, OT Fahrbinde. Mit der Lieferung der beiden Türen ist die Fa. Total Feuerschutz GmbH in Schwerin beauftragt. Die Umzugsarbeiten wurden durch Fa. Hausmeisterservice Andy Maack aus Lübesse und unseren Hausmeister Herrn Scholz ausgeführt. 
Ein besonderer Dank an die Gemeinde Warlow und den Gemeindearbeiter, der ergänzend tätig wurde und zu entsorgendes Material direkt zur Verbrennungsanlage nach Techentin fuhr. Sicherheitsschränke sind durch die Fa. Vard aus Ludwigslust transportiert worden.

Nachdem nun alle Garagen und das Nebengebäude geräumt sind, folgt in den nächsten Tagen deren Abriss.

Foto zu Meldung: Umzugsarbeiten als Vorboten  für den Eisenbahntunnelbau in Ludwigslust

Informationen zur Lübtheener Heide

(21.04.2021)

Seit dem 1. April 2021 sind einige Wege für Fußgänger und Radfahrer auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen, dem „Nationalen Naturerbe Lübtheener Heide“, freigegeben. 

Seitdem erreichen uns auch immer wieder Anfragen nach einer Karte sowie weiteren Informationen. 

Auf unserer Internetseite www.elbetal-mv.de haben wir eine Übersichtskarte „Nationales Naturerbe Lübtheener Heide“ (auch in der Anlage beigefügt) mit den für Radfahrer und Fußgänger freigegebenen Wegen sowie einige Hinweise unter „Aktuelles“ online gestellt: 

https://www.elbetal-mv.de/presse/detail/nationales-naturerbe-luebtheener-heide-fuer-fussgaenger-und-radfahrer-teilweise-freigegeben 

Direkt zur Karte gelangt man mit folgendem Link:

https://www.elbetal-mv.de/fileadmin/elbetal/downloads/03_Erleben_und_Erholen/Aktiv_in_der_Natur/Infokarte_NNL_Luebtheener_Heide_2021-04.pdf 

Die Hinweise sind unbedingt zu beachten:

  • Abseits der freigegebenen Wander- und Radwege besteht Betretungsverbot! Das Gelände abseits dieser Wege ist aufgrund der früheren militärischen Nutzung als Truppenübungsplatz mit Munition und Kampfmitteln belastet.

  • Fußgänger und Radfahrer können seit dem 1. April 2021 die freigegebenen Wege nutzen. Durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Trave, wurden die freigegeben Wege durch Pfähle mit roter Kappe gekennzeichnet. Außerdem wurden Ortswegweiser aufgestellt.

  • Nutzen Sie, wenn möglich, die in der Übersichtskarte empfohlenen blau markierten Wege.

  • Von den Zugängen aus, an denen sich meistens eine Informationstafel befindet, können Sie auf den Platzrandweg gelangen.

  • Die Flächen des „Nationalen Naturerbes Lübtheener Heide“ gehören zum UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern. Große Teile sind als Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservates ausgewiesen.

[Infokarte]

Unterbringung von aufgefundenen Hunden und Katzen

(30.10.2020)

Zwischen dem Amt Ludwigslust-Land und dem „SOS Pfotenparadies e.V.“ besteht seit vergangenem Monat eine Vereinbarung, die die Aufnahme von im Amtsgebiet aufgefundenen Hunden und Katzen regelt.
Aufgefundene, beschlagnahmte oder sichergestellte Tiere werden ab sofort im Auftrag des Amtes in dieser Einrichtung, die in 19372 Primank, Dorfstraße 18, ihren Sitz hat, untergebracht und versorgt.
Nach wie vor ist es jedoch nach dem geltenden Fundrecht so, dass die Finderin oder der Finder das Tier bei der zuständigen Behörde, dem Amt Ludwigslust-Land anzuzeigen hat. Auskunft erteilen Frau Richter, Telefon 03874/ 42 69-24 bzw. Herr Möller, Telefon 03874/ 42 69-20).
Das „SOS Pfotenparadies e.V.“ (Herr Winkler, Tel. 038726/ 20120 bzw. kostenfreie Hotline 0800/ 7242198) ist jedoch vereinbarungsgemäß berechtigt, ebenso Fundanzeigen aufzunehmen und alle weiteren notwendigen Schritte zu veranlassen (z.B. tierärztliche Untersuchung, Rückführung an den/die Eigentümer, Vermittlung an Interessenten).
Für Fundtiere, die vom Finder, ohne hinreichenden Grund, nicht dem Amt bzw. dem „SOS Pfotenparadies e.V.“ angezeigt worden sind und die gegebenenfalls in Einrichtungen verbracht worden sind, zu denen amtsseitig keine vertraglichen Verbindungen bestehen, können keine Kosten geltend gemacht werden.
Im Zweifelsfall sind die genannten Mitarbeiter des Amtes bzw. des „SOS Pfotenparadieses e.V.“ gerne bereit, Auskunft zu erteilen.

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Die Einführung der landesweiten EhrenamtsKarte in Mecklenburg-Vorpommern

(13.10.2020)
Rund 600000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit und leisten so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Bundesland. Sie setzen sich mit Herzblut, Überzeugung und Elan  in den verschiedensten Bereichen ein, unter anderem in Vereinen, bei der Feuerwehr, in der Politik, in der Nachbarschafts- und Flüchtlingshilfe, im Hospiz. Um das Ehrenamt im Land zusätzlich zu würdigen und Danke zu sagen, wurde auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die EhrenamtsKarte ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis grundsätzlich landesweit gültig.  
Mit der EhrenamtsKarte kann man in einigen Geschäften günstiger einkaufen oder man zahlt weniger Eintritt. Zahlreiche Partner von landeseigenen Einrichtungen über Freizeitsparks, Restaurants, Einzelhändler bis hin zu Krankenkassen, Sportvereinen oder Autovermietungen bieten Vergünstigungen und attraktive Angebote an.
Die EhrenamtsKarte erhalten Ehrenamtliche, die
  • sich mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
  • dies während der letzten 3 Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
  • mindestens 14 Jahre alt sein
  • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen (eine Aufwandsentschädigung ist möglich)
  • dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.
Die Antragsstellung kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch die Ehrenamtlichen selbst erfolgen.
Den Antrag kann man online oder persönlich in der MitMachZentrale des Landkreises stellen. Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die MitMachZentrale wird die Ehrenamtskarte per Post zugeschickt oder auf einer Dankveranstaltung feierlich übergeben, je nach Wunsch.
Gesucht werden noch Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft, die mit ihrer Unterstützung das Ehrenamt weiter würdigen und stärken möchten.
 
Auf der Internetseite www.EhrenamtsKarte-MV.de findet man die Anträge, Informationen zu Partnern, Partner werden und weitere Informationen.
Bei Fragen zum Ehrenamt oder der Ehrenamtskarte können sie auch gerne Kontakt mit der MitMachZentrale des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufnehmen.
 
Angelika Lübcke
MitMachZentrale
Mehrgenerationenhaus Lübz
19386 Lübz,  Schulstraße 8
Tel.:     038731 / 47833
Mobil:  0173 / 2344041
E-Mail:

[EhrenamtsKarte M-V]

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Grabmale werden im April auf Standfestigkeit geprüft

(12.03.2020)

Grabmale werden im April auf Standfestigkeit geprüft

Lose Grabmale führen immer wieder zu Unfällen, häufig sogar mit Todesfolge.

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist für alle Friedhöfe in Deutschland der gesetzliche Versicherungsträger. Sie schreibt den Friedhofsverwaltungen vor, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen.

Nach der Vorschrift soll das Grabmal einem an der Oberkante anliegenden Druck von 500 N (entspricht 50 kg) standhalten.

Bei Nichterfüllung dieser Kriterien ist der Friedhofsverwalter verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um eine Gefährdung von Personen auszuschließen.

Das heißt in fast allen Fällen: Umlegen der Grabsteine.

Grabsteine, die nicht umgelegt werden können, müssen so gesichert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann.

In diesem Jahr finden die Grabmalprüfungen an folgenden Tagen statt:

                                              

  15. April 2020                           22. April 2020

  1. Warlow                                  1.   Sülstorf
  2. Göhlen                                   2.   Rastow
  3. Bresegard bei Eldena             3.   Fahrbinde
  4. Leussow                                 4.   Dreenkrögen
  5. Loosen                                   5.   Neu Lüblow
  6. Klein Krams                           6.   Groß Laasch
  7. Alt Krenzlin
  8. Neu Krenzlin

 

Die Grabmalprüfung beginnt jeweils um 7.15 Uhr in Warlow bzw. Sülstorf und setzt sich in der vorstehenden Reihenfolge fort.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit, die Grabmäler auf Standfestigkeit zu prüfen und gegebenenfalls von einem Steinmetzbetrieb befestigen zu lassen.

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Eingemeindung Leussow in die Gemeinde Göhlen

(21.06.2019)

Melderechtliche Änderungen

 

Die Einwohner von Leussow werden gebeten, sich umgehend im Einwohnermeldeamt zu melden, um ihre Personalausweise und Pässe zu aktualisieren. Die Leussower werden daran erinnert, ihre neuen Wohnangaben auch u. a. ihren Versicherungen, Banken, Ver- und Entsorgern sowie dem Landkreis (Abfallbehörde) mitzuteilen.

Fahrt in den Heidepark

(21.06.2019)

Am 11. Juni fuhren wir mit 114 Kindern und Jugendlichen und deren BetreuerInnen in den Heidepark, einen der größten und beliebtesten Freizeitparks Norddeutschlands. Kurz vor 11.00 Uhr waren wir im Park, wo über 40 Attraktionen darauf warteten, von uns getestet zu werden. Ob nun in den temporeichen Fahrgeschäften, der größten Holzachterbahn der Welt, dem „Collossos" oder einfach nur in entspannter Runde bei den gemütlichen Fahrgeschäften oder bei den verschiedenen Shows, der Heidepark bot für jeden Geschmack das Richtige, so dass Groß und Klein gleichermaßen auf ihre Kosten kamen. Glücklicherweise waren nicht viele Besucher im Park, so dass wir an vielen Fahrgeschäften nur kurze Wartezeiten hatten. Die Stunden im Heidepark vergingen leider wieder viel zu schnell und so traten wir um 17 Uhr unsere Heimreise an.

Wir danken allen Betreuern/innen für die Begleitung der Teilnehmer, dem Reiseunternehmen Bus Kröger aus Neustadt-Glewe für die sichere Fahrt nach Soltau und zurück, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung.

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Rückblick zur 11. Raseneisensteinradtour des Amtes

(21.06.2019)

Am Mehrzweckgebäude In Göhlen starteten am 02. Juni bei herrlichem Frühsommerwetter 24 interessierte RadlerInnen zur Tour. Am Modell des Rennofens gab Bürgermeister Seyer Erläuterungen zur frühgeschichtlichen Eisenverhüttung des Raseneisensteins (Klump). In Glaisin wurde die Radgruppe durch Hartmut Brun, den Vorsitzenden der Gillhoff-Gesellschaft e.V., in der Gillhoff-Stuv begrüßt. Er berichtete aus dem Leben der Schulmeister-Familie Gillhoff und insbesondere über Johannes Gillhoff, der mit seinem Werk „Jürnjakob Swehn – der Amerikafahrer" bekannt wurde. Gab es über die Jahre 1850-1900 doch allein aus Glaisin etwa 350 Auswanderer nach Amerika, die viele Jahre mittels Briefe zu ihrer Heimat verbunden blieben. Danach führte die Fahrt die Reisegruppe über Menkendorf nach Grebs, wo sie vom Bildhauer Klaus Freytag und dem Grebser Heimatverein empfangen wurde. Herr Freytag berichtete aus seinem künstlerischen Schaffen und präsentierte die in seiner Werkstatt gestalteten und auch auf dem Hof ausgestellten Statuen. Der Heimatverein mit Frau Tille gewährte uns einen Einblick in die große Scheune, in der diverse alte Landtechnik aufbewahrt wird und den für Ausstellungsgegenstände umgestalteten ehemaligen Stall, in dem sich u.a. eine alte Schusterwerkstatt befindet.

Weiter ging die Reise dann nach Malk-Göhren in die Gaststätte „Zur Mühle". Auf dem Weg dorthin begegneten uns ab Karenz bereits die in Malk-Göhren wegen dem Mallisser Radrennen von der B 191 umgeleiteteten Fahrzeuge. Das Team um Herrn Holter versorgte die Radfreunde zur Stärkung mit einem zünftigen Eintopf, kühlen Getränken, Kaffee und Eis. Herr Arndt vom Warlower Plattdeutschklub „Richard Giese" nutzte die Pause und gab Läuschen und Riemels zum Besten.

Ausgeruht führte die Tour dann über Eldena nach Güritz zu Familie Bühring, Margaretenhof 1, die „Wiege" von Carl Wiedow, alias „Jürnjakob Swehn". Wie vor gut 150 Jahren vorstellbar, versanken Abschnitte des Weges – und somit die Fahrräder - im trockenen Sand. Aber alle erreichten wohlbehalten den Hof von Dora und Astrid Bühring und nutzten gerne die bereitgestellten Sitzgelegenheiten. Astrid Bühring informierte zur Geschichte des Hofes (Bellevue) und rezitierte Passagen aus dem Gillhoff-Buch „Jürnjakob …". Zum Abschluss sangen alle Anwesenden das Mecklenburg-Lied. Weiter ging die Fahrt dann von Güritz über den Plattenweg durch den Hornwald in Richtung Hornkaten nach Göhlen. Hier erwartete uns Frau Seyer mit Kaffee und Kuchen. Mit einem gemeinsamen Gedankenaustausch über die Erlebnisse des Tages endete dann dieser erlebnisreiche Tag.

Ein herzliches Dankeschön allen Mitwirkenden

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Alarm, Alarm – Es brennt! ... und keiner kommt?

(17.10.2018)

Mittlerweile haben zur Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung in den Gemeinden des Amtsbereiches die ersten Beratungen stattgefunden. Das durch das Amt Ludwigslust-Land beauftragte Büro des Herrn Werner, Vertreter der amtsangehörigen Gemeinden, des Amtes und natürlich der Freiwilligen Feuerwehren haben vor Ort den jeweiligen Sachstand erörtert.

In den ersten Beratungen zeigte sich bereits verschiedentlich Handlungsbedarf, ob personell, technisch oder organisatorisch. Es ist allgemein bekannt, dass über die Arbeitswoche gesehen mancherorts die Einsatzbereitschaft zwischen 06:00 und 19:00 Uhr nur eingeschränkt abgesichert werden kann. In der Regel ist dies dem Umstand geschuldet, dass viele Kameraden und Kameradinnen ihren Beruf nicht am Wohnort ausüben und selbst, wenn, dann hat man auch auswärts Termine wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass auch die ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten sowie die Kita oder Schule nicht am dörflichen Wohnort zu finden sind. Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern sinnvollerweise angestrebten Ziele der Einsatz- bzw. Rettungszeiten sind in der Fläche kaum einzuhalten. Dies gilt z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der auf vielen Dörfern üblichen und aus DDR-Zeit stammenden dreigeschossigen Wohnblöcke. Die (Steck-) Leitern der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren erreichen das oberste Geschoss nicht.

Im Rahmen der Rettungs- bzw. Löscheinsätze wird daher der Einsatz von Drehleiterfahrzeugen notwendig, die sich z. B. in Ludwigslust, Hagenow und Schwerin befinden. Allein die Fahrzeit übersteigt i. d. R. die Chance, bei Eintreffen am Einsatzort noch Leben im obersten Geschoss retten zu können. Bundes- und Landesgesetzgebung haben im Rahmen des Baugesetzbuch bzw. der Landesbauordnung bisher keine Regelungen zu Alt-Wohngebäuden bzw. Bestandswohngebäuden getroffen, dass (abgesehen der Installation von Rauchmeldern) z. B. Rettungsleitern oder Sprinkleranlagen nachzurüsten sind. Im Gegensatz dazu hat man sich in den letzten 25 Jahren recht intensiv mit Energieeinsparung und Wärmeschutz befasst und dies in die Bauregularien einfließen lassen.

Für eine Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung zum Thema Brandschutz sorgten in unserem Landkreis in den zurückliegenden Wochen und Monaten insbesondere die Großschadensereignisse (Waldbrände) bei Groß Laasch und Lübtheen. Mehrere hundert, insbesondere ehrenamtliche Einsatzkräfte, waren vor Ort, um die Schäden einzugrenzen, Menschen und Eigentum zu schützen und die Feuer zu löschen. Allen gebührt Dank und Anerkennung für den persönlichen Einsatz!

Der Katastrophenfall wurde durch den Landkreis beim Einsatz Groß Laasch nicht ausgerufen, da man die Situation im Griff hatte. Aber insbesondere die eingesetzten Löschpanzer und der Hubschrauber kosten … Die Gemeinde Groß Laasch hat dem Landkreis eine Vollmacht zur Regulierung der Kosten erteilt, denn das Landesbrandschutzgesetz sieht derzeit die Kommunen zur Kostentragung in der Pflicht. Der Landkreis und das Innenministerium haben eine Kostenbeteiligung bisher lediglich über die Medien zugesichert.

Unabhängig davon wird die derzeitige Regelung im Landesbrandschutzgesetz zur Kostentragung bei derartigen Brandereignissen als kommunalunfreundlich gesehen. Denn die Kommune kann z. B. die Landes- oder Bundesforst nicht beauflagen, in deren Waldbereichen Brandschutzvorsorge, beispielsweise in Form von Löschbrunnen, zu treffen.

Es erscheint auch überlegenswert, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern zentral selbst Löschpanzer vorhält und die Bundesrepublik Löschflugzeuge.

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25 Jahre Amt

(16.11.2017)

Am 06. Oktober wurde das 25 jährige Amtsjubiläum im würdigen Rahmen und einem unterhaltsamen Rahmenprogramm gebührend in der Rastower Gaststätte „Landlust" begangen. In den Ansprachen und Grußworten fanden sich Dank und Anerkennung für die erreichten Ergebnisse und ließ man die vergangenen Jahre Revue passieren.

Am 06. Mai 1990 erfolgte in der damaligen DDR die erste freie Kommunalwahl. Die daraus hervorgehenden Gemeinde-vertretungen und Bürgermeister waren in der Regel bis zur Kommunalwahl 1994, viele Akteure auch in den Folgejahren, in Amt und Würden und leisteten Aufbauarbeit bei der Gestaltung und Strukturierung der kommunalen Verwaltungen und gaben wichtige Impulse für die Gestaltung ihrer Kommunen.

Entsprechend dem §31 der Kommunalverfassung der DDR vom 17.Mai 1991, konnten die Gemeinden zur Stärkung der Selbstverwaltung eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Erstes Ergebnis dieser Gestaltungsmöglichkeit war die am 29. Mai 1991 unterzeichnete Vereinbarung zur Bildung des Schulverbandes Rastow, dem ersten Verband im damaligen Landkreis Schwerin, bestehend aus den Gemeinden Lübesse, Rastow, Sülstorf, Uelitz und Goldenstädt.

Im Jahre 1991 gründeten sich die Verwaltungsgemein-schaften Göhlen und Neustadt Glewe-Land, deren Gemeinden sich überwiegend am 05.11.91 zur Verwaltungsgemeinschaft Ludwigslust-Land zusammenfanden und die Verwaltungs-gemeinschaft Rastow, die sich am 27.11.91 gründete. Die handelnden Bürgermeister im Bereich Ludwigslust-Land waren seinerzeit Hans-Jürgen Schmidt (Alt Krenzlin), Günther Möller (Glaisin), Rudolf Hein (Göhlen), Lothar Bittermann (Kummer), Otto Hamann (Leussow) und Thomas Sabban (Warlow) sowie Gerda Vogel (Fahrbinde), Detlef Müller (Groß Laasch), Uwe Grant (Lüblow) und Dr. Urte Schur (Wöbbelin). Im Verwal-tungsbereich Rastow wurde die Vereinbarung unterzeichnet durch Dr. Reinhold Kunze (Lübesse), Ute Bachmann (Rastow), Ludwig Hartmann (Sülstorf) und Norbert Herrmann (Uelitz).

Zum 01. Februar 1992 nahmen beide Verwaltungsgemein-schaften ihre Arbeit auf, die Ludwigsluster am Standort des heutigen Amtsgebäudes in der Wöbbeliner Str. 5 in Ludwigslust und die Rastower an der ehemaligen Molkerei in der Bahnhofstr. 28 in Rastow. Beide Verwaltungsgemeinschaften wurden dann mittels der ersten Landes-Ämterverordnung zum 01.07.92 zu Ämtern deklariert.

Bereits am 05. Mai 1992 wurde Günter Fehlandt durch den Amtsausschuss Ludwigslust-Land zum 1. Amtsvorsteher gewählt, im Rastower Bereich war es Dr. Reinhold Kunze, dem alsbald Ludwig Hartmann folgte. Herrn Fehlandt folgte 1994 Dr. Olaf Hinrichs, der sein Amt bis zur Kommunalwahl 2014 verantwortungsbewusst und gewissenhaft ausführte und im Jahre 2005 auch der erste Amtsvorsteher des fusionierten Amtes (Rastow und Ludwigslust-Land) wurde. Ihm folgte dann der aktuelle Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer (Uelitz).

Mit dem 01. Januar 2005 fusionierten die Gemeinden Glaisin und Kummer mit der Stadt Ludwigslust und Fahrbinde mit Rastow.

In den zurückliegenden Jahren gab es im Rahmen landesweiter Kreisgebiets- und Verwaltungsreformen verschiedene Aufgabenübertragungen auf die Ämter, Bsp. Einwohnermelde-wesen, Wohngeld, Soziales und Ordnungsangelegenheiten.

Durch Kooperationen mit Nachbarverwaltungen im Bereich Soziales im Jahre 2001 (Neustadt Glewe, Ludwigs-lust, Ludwigslust-Land und Rastow, Landkreis) und Wohngeld im Jahre 2011 mit der Stadt Ludwigslust wurden effektivere Leistungen erbracht. Geleistet wurde auch Amtshilfe im Bereich der Vollstreckung für das Amt Neustadt Glewe.

Mit kommunalen Themen wie Leitbildgesetz, Strategiefonds, Ankerdörfer oder FAG (Finanzausgleichgesetz) 2018 oder auch Windkraft, werden unsere Gemeinden sich weiter befassen. Die Hoffnung auf eine bessere finanzielle Grundausstattung unserer Kommunen wurde durch die Landesregierung und den Landtag bisher leider nicht erfüllt.

Ein herzlicher Dank an alle Aktiven, die Bürgermeister und Gemeindevertretungen, sachkundige Einwohner und Mitglieder in den kommunalen Gremien, sowie den vielen Ehrenamtlichen in den Wahlvorständen und den Wahlhelfern, die im Sinne der Wahrnehmung und Absicherung staatsbürgerlicher Erfordernisse die Durchführung freier und geheimer Wahlen, das Fundament unserer Demokratie, stets umsichtig und verantwortungsvoll ausgeführt haben. Besonderer Dank an die ehemalige und heutige Belegschaft für die erbrachten Leistungen und die an der Vorbereitung der Festveranstaltung Beteiligten, insbesondere den Künstlern: Gemischter Chor Rastow, der Göhlener Rock-Pop-Schmiede, den Linedan-cer Max’n Roses, dem Verein Dunkelkammer Rastow e.V., Pair Glases und dem Helene Fischer Double aus Hagenow

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Tagesfahrt ins Legoland

(16.11.2017)

Für 84 Kinder und ihre Betreuer ging es in den Oktoberferien, am Montag, dem 23.10., zu einem erlebnisreichen Tagesausflug mit dem Zug nach Berlin. Wir besuchten das Legoland Discovery Centre, ein Frei- zeit-, Spiel- und Erlebnis-Center für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren sowie für alle Lego-Fans. Das weltweit erste Indoor-Legoland bietet auf rund 3.500 Quadratmetern zahlreiche Attraktionen für Groß und Klein. Im 4D-Kino ließ sich die bunte Lego-Welt mit allen Sinnen erleben. In der Drachenbahn konnte man auf dem Rücken eines Legodrachen eine kleine Reise durch ein verwunschenes Schloss mit animierten Lego-Modellen erleben. Bei einem Rundgang durch die Legofabrik durften die Kinder den Modellbauern bei der Arbeit über die Schulter schauen. Im Miniland, aus mehr als 2,5 Millionen Legosteinen erbaut, konnten wir Berlin im Kleinformat erleben. Im neuen Spielbereich, bei den Lego-Dino Forschern wurden wir zu echten Dino Entdeckern.

Der Tag verging wie im Flug und so waren wir gegen 19.30 Uhr wieder zurück in Ludwigslust. Wir danken den Betreuern für die Begleitung der Teilnehmer und der Europäischen Union, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung der Reise.

Foto zu Meldung: Tagesfahrt ins Legoland

Ferienfahrt nach Berlin

(16.11.2017)

Diese traditionelle Fahrt in den Herbstferien fand vom 24.10. - 26.10. statt und 23 Jugendliche und ihre vier Betreuer waren in diesem Jahr dabei. Am Dienstag fuhren wir gemeinsam mit dem Zug nach Berlin. Nachdem wir in unserer Unterkunft, dem „HostelO" angekommen waren und unser Gepäck untergestellt hatten, unternahmen wir eine Stadtrundfahrt zu den bekanntesten Sehens-würdigkeiten der Stadt. Im Anschluss gingen wir zu Fuß durch das Berliner Zentrum und bekamen von unserem Reiseführer interessante Einblicke und Anekdoten aus der Geschichte unserer Hauptstadt vermittelt. Am Abend ging ein Teil der Gruppe in die bekannte Disco „Matrix" zur Schülerdisco und die andere Gruppe in eines von Berlins größten Kinos am Alexanderplatz. Den Mittwoch begannen wir mit einem Besuch bei „Madame Tussauds", in dem lebensnah nachempfundene Wachsfiguren von historischen Gestalten und Personen der aktuellen Zeitgeschichte, wie Sportler, Schauspieler, Musiker, Entertainer, Politiker und Models ausgestellt werden. Am Nachmittag waren wir zu Gast im Naturkundemuseum, wo wir eine faszinierende Reise durch die spannende Geschichte unserer Erde erlebten. Den Abend gestalteten wir sportlich und vergnügten uns beim „Schwarzlicht-Minigolf" und verausgabten uns beim „Lasertag". Am Mittwochvormittag besuchten wir zunächst Berlins neues Highlight „Little Big City", wo wir die Geschichte der Hauptstadt in Miniaturgröße erleben konnten. Der Mittwochnachmittag gehörte der Freizeit am Alexanderplatz. Diese Stunden nutzten die meisten zum ausgiebigen Einkaufen. Leider verging die Zeit in Berlin wieder viel zu schnell und so hieß es 19.30 Uhr schon wieder Abschied nehmen.

Wir danken den Betreuern für die Begleitung der Teilnehmer und der Europäischen Union, sowie dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die finanzielle Unterstützung der Reise.

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Amtsausscheid am 20. Mai

(20.04.2017)

Zum 25. Amtsausscheid wird herzlich nach Sülstorf eingeladen!

Wir erwarten am Samstag, dem 20. Mai 2017, alle Teilnehmer ab 7:30 Uhr. Pünktlich 8:30 Uhr ist der Eröffnungsappell, danach beginnen die Wettkämpfe. Während die Kameraden, Kameradinnen, Jugendwehren und die Floriangruppen um die besten Plätze kämpfen und die mitgereisten Fans am Platz ihre Wehr anfeuern, wird mit Eintopf, Bratwurst, gegrilltem Schwein, Kaffee und Kuchentafel, sowie Getränken für das leibliche Wohl gesorgt.

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Breitbanderschließung im Amtsbereich

(23.03.2017)

Am 01. März wurden durch Minister Pegel an den Landrat des Landkreis Ludwigslust- Parchim Herrn Christiansen die Fördermittelbescheide für Projektgebiete des s. g. zweiten Call überreicht.

Damit ist auch für folgende Gemeinden/Orte unseres Amtsbereiches bis Ende 2018 die Breitbanderschließung in greifbare Nähe gerückt: Alt Krenzlin mit Alt Krenzlin, Neu Krenzlin, Klein Krams mit Klein Krams Ausbau, Krenzliner Hütte und Loosen; Bresegard bei Eldena der Ortsteil Vornhorst; Leussow der Ortsteil Kavelmoor; Rastow die Ortsteile Rastow, Kraak, die Siedlung Kulow und Pulverhof; Uelitz und Warlow.

Für alle anderen Gemeinden/Orte des Amtsbereiches liegen beim Bund / Landkreis Absichtserklärungen vor, demnach die Netzbetreiber die Ertüchtigung - soweit nicht bereits erfolgt - bis Ende 2018 aus eigenen Mitteln realisieren wollen. Dazu gehören insbesondere der Vorwahlbereich Wöbbelin mit Dreenkrögen, Fahrbinde, Lüblow, Neu Lüblow und Wöbbelin.

Foto zu Meldung: Breitbanderschließung im Amtsbereich

Kinder-Sommerferienlager des Amtes 2017

(23.03.2017)

Das Kinder-Sommerferienlager des Amtes für Kinder von der 1. bis 6. Klasse findet in diesem Jahr in der fünften Ferienwoche, von Sonntag, dem 20.08., bis Samstag, dem 26.08., im „KiEZ Arend-see", in der Altmark, ca. 45 Minuten von Ludwigslust entfernt, statt. Auf dem großen Gelände bietet diese auf Kinder- und Jugendgruppen spezialisierte Freizeiteinrichtung viele Möglichkeiten einer aktiven, erlebnis- und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung. Auf die Teilnehmer wartet eine spannende Woche mit ganz viel Spaß und Action, aber auch genügend Zeit zum Sonne Tanken, Faulenzen und Baden im angrenzenden See. Zu den Highlights gehören der Ausflug in den Salzwedler Märchenpark, mehrere Discos, ein Kinoabend, Geländespiele, der traditionelle Chaostag mit Neptuntaufe, Nachtwanderung, Lagerfeuer und vieles mehr, nach den Wünschen der Kinder und Jugendlichen. Die Kosten belaufen sich auf 190 Euro pro Teilnehmer inklusive gemeinsamer An- und Abreise mit einem Reisebus ab/bis Ludwigslust, Vollverpflegung, Freizeitprogramm, Reise- und Unfallversicherung und ganztägiger Betreuung durch langjährig erfahrene Jugendclubbetreuer amtsangehöriger Gemeinden und durch geschulte Jugendbetreuer.

Anmelden können sich Interessierte bis spätestens 23. Juni bei ihrem Jugendclubbetreuer oder per Telefon beim Amtsjugendpfle-ger unter 03 87 4 / 42 69 12. Dort gibt es weiterführende Informationen zur Reise. Da nur noch wenige Restplätze zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich schnellstmöglich zu buchen.

Auf gute Zusammenarbeit

(23.03.2017)

Bernd Knaack aus Lüblow ist seit dem 1. März 2017 als Gruppenleiter im Bauamt des Amtes Ludwigslust-Land beschäftigt.

Der Diplomingenieur verfügt über langjährige Berufserfahrungen auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus bei einem Sanierungsträger.

Wir wünschen unserem neuen Kollegen einen guten Start und freuen uns auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Foto zu Meldung: Auf gute Zusammenarbeit